Bisher verwendete man die Bezeichnung wilde Ehe, heute spricht man von einer Lebensgemeinschaft, wenn zwei Menschen in einer Partnerschaft zusammen leben, ohne verheiratet zu sein. Gängig ist diese Lebensform allemal, so ist auch kein Wunder, dass man sich gemeinsam Immobilien Schleswig-Holstein kaufen möchte. Doch gerade bei unverheirateten Paaren sollte man hier einiges beachten, um die Eigentumsverhältnisse bei der gemeinsam gekauften und oft finanzierten Immobilie genau zu klären.
Zunächst einmal sollte es vermieden werden, dass nur einer der Partner als Eigentümer der Immobilien eingetragen wird. In diesen Fällen kann es passieren, dass die Immobilie von beiden Partnern finanziert wird, bei einer Trennung aber einer der Partner leer aus geht. Weiterhin sollten die Eigentumsverhältnisse entsprechend der Finanzierung durch den einen oder anderen Partner geklärt werden. Wer mehr Geld für die Finanzierung der Immobilien aufbringt, dem sollte auch ein größerer Eigentumsanteil zustehen, um bei einer Trennung nicht zweifach zu verlieren. Am einfachsten ist es hierbei, die Partner gründen eine GbR, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Im Gesellschaftervertrag können dann alle Details bezüglich der Immobilien detailliert geklärt werden.
Auch im Todesfall ist die Frage nach dem rechtmäßigen Eigentümer nicht einfach zu beantworten. Sind keine gemeinsamen Kinder vorhanden, so wird die Immobilie gesetzlich an die Eltern und Geschwister des Verstorbenen vererbt. Um dem vorzubeugen, sollten unverheiratete Paare in jedem Fall ein Testament aufsetzen, in dem sie den jeweils anderen Partner als Erben für die Immobilie einsetzen. Dabei muss man jedoch beachten, dass das gemeinsame Testament nur Ehepaaren zusteht. Bei einer Lebensgemeinschaft muss jeder für sich ein Testament aufsetzen.
Die genaue Klärung der Eigentumsverhältnisse der Immobilien ist also besonders bei einer Lebensgemeinschaft genau und detailliert zu klären. Beide Partner sollten demzufolge anteilig auch im Grundbuch auftauchen.
